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Verhaltenstherapie

Der Kerngedanke der Verhaltenstherapie ist, dass problematisches Verhalten erlernt wurde und daher auch wieder „verlernt“ werden kann. Anders gesagt, können neue Verhaltensmuster erlernt werden.

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, verhaltenstherapeutisch zu arbeiten. Zunächst werden Problem- oder auch Bedingungsanalysen erarbeitet, z.B. um eine genaue Diagnose festzulegen oder das Problem zu klären. Insgesamt ist die verhaltenstherapeutische Arbeit ziel- und lösungsorientiert. In der Regel werden Verhaltensübungen eingesetzt, die sowohl in der Stunde stattfinden oder auch als Hausaufgaben mitgegeben werden. Je nach Symptomatik wird in der Verhaltenstherapie auch mit Konfrontation gearbeitet, z.B. bei angstauslösenden Reizen. Weitere Methoden sind die sogenannte Verstärkung (Belohnung) von erwünschtem Verhalten und Löschung (Nichtbeachtung) von unerwünschtem Verhalten.

 

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Bei einer Einzelpsychotherapie finden die Sitzungen in der Regel einmal in der Woche statt, für Konfrontations- oder Expositionsverfahren werden gerne auch Doppelstunden oder mehrere Stunden pro Woche eingeplant. Gegen Ende der Therapie werden meistens die Therapiesitzungen gestreckt, so dass dann nur noch alle 14 Tage oder einmal im Monat oder sogar vielleicht sogar nur noch einmal im Quartal eine Stunde stattfindet.

 

Die Verhaltenstherapie gehört zu den sogenannten psycho-therapeutischen Richtlinienverfahren,  Kosten für eine  Einzel-psychotherapie werden in der Regel von den Krankenkassen und Beihilfestellen bei einer Langzeittherapie bis zu 80 Stunden übernommen, wobei zunächst 60 Stunden beantragt werden können, dann im Rahmen einer Verlängerung noch einmal 20 Stunden sowie mit besonderer Begründung weitere 20 Stunden. Jeder Antrag geht mit einer umfangreichen inhaltlichen Schilderung der Symptome, der Therapie-themen, der Prognose, der Biographie und einer Verhaltensanalyse einher, diese wird durch den Therapeuten/die Therapeutin nach den Maßgaben der Krankenkasse/Beihilfe gefertigt. Bei Beantragung einer Kurzzeittherapie von bis zu 24 Sitzungen, kann diese im Verlauf mit entsprechender inhaltlicher Begründung durch den Therapeuten/die Therapeutin in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

  

VerhaltenstherapieMeine psychologische Kollegin, Frau Anne Sarah Urbach, verfügt über eine verhaltenstherapeutische Ausbildung und bietet daher  einzel-therapeutische Verhaltenstherapie im Rahmen der Richtlinientherapie an. Sie kann Privatpatienten mit und ohne Beihilfe und bei gesetzlich versicherten Patient*innen über die Kostenerstattung abrechnen.

 

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