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Paar- und Familientherapie

Bei einer Paartherapie steht die Interaktion von zwei Menschen, die in einer Beziehung leben im Vordergrund. Ziel und Inhalt der Therapie wird von den Beteiligten selbst bestimmt. Meist geht es um den Wunsch Konflikte endlich lösen zu können, ein zufriedeneres Miteinander zu finden, Missverständnisse abzubauen. Wünsche nach Nähe, Sicherheit, Verbundenheit, Kontakt, Respekt, Autonomie etc.) möchten erfüllt werden. Manchmal geht es auch um einen guten Weg der Trennung und das Ziel eines friedlichen Umgangs miteinander, aber nicht mehr als Paar, sondern zum Beispiel als Eltern oder als Freunde.

Der Therapeut/die Therapeutin ist oft in systemischer Therapie geschult bzw. ausgebildet und bringt sich in diesem Sinne ein. Dabei fungiert er/sie nicht wirklich therapeutisch sondern als Mediator (Vermittler), bleibt neutral und schlägt sich in keiner Situation auf die Seite einer der Partner.

Paartherapie kann nicht mit Krankenkassen oder Beihilfestellen abgerechnet werden, da es sich nicht um eines der Richtlinienverfahren handelt. Dies ist unabhängig davon, ob der Therapeut/die Therapeutin eine Kassenzulassung für Richtlinienpsychotherapie hat oder nicht.

Ich bin in systemischer Therapie geschult und biete Paartherapie oder auch nur einzelne Paargespräche in meiner Praxis an. Kosten für einzelne Gespräche oder eine Paartherapie  erfragen Sie bitte im persönlichen Kontakt. Im Rahmen einer bewilligten Einzelpsychotherapie kann es sinnvoll sein, in einzelnen Sitzungen den/die Partner/in hinzuzuziehen, die Kostenübernahme für die Therapiestunde bleibt dann über die Krankenkasse und/oder Beihilfe gesichert.

In einer Familientherapie steht die Interaktion von Familienmitgliedern im Vordergrund. Dabei ist natürlich nicht voraussetzend, dass die Interessenten auch gemeinsam unter einem Dach leben. Ziel und Inhalt der Therapie wird von den Beteiligten selbst bestimmt, wobei positive Veränderungen der Beziehung zwischen Mitgliedern der Familie angestrebt werden. Der Therapeut/die Therapeutin ist oft in systemischer Therapie geschult bzw. ausgebildet und bringt sich in diesem Sinne ein. Dabei fungiert er/sie nicht wirklich therapeutisch sondern als Mediator (Vermittler), bleibt neutral und schlägt sich in keiner Situation auf die Seite eines der Familienmitglieder.

Familientherapie kann nicht mit Krankenkassen oder Beihilfestellen abgerechnet werden, da es sich nicht um eines der Richtlinienverfahren handelt. Dies ist unabhängig davon, ob der Therapeut/die Therapeutin eine Kassenzulassung für Richtlinienpsychotherapie hat oder nicht.

Ich bin in systemischer Therapie geschult und biete Familientherapie oder auch nur einzelne Familiengespräche in meiner Praxis an. Kosten für einzelne Gespräche oder eine Familientherapie erfragen Sie bitte im persönlichen Kontakt. Im Rahmen einer bewilligten Einzelpsychotherapie kann es sinnvoll sein, in einzelnen Sitzungen Familienmitglieder hinzuzuziehen, die Kostenübernahme für die Therapiestunde bleibt dann über die Krankenkasse und/oder Beihilfe gesichert.

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