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Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten sind sogenannte Sachverständigengutachten, die zu unterschiedlichen Fragestellungen von Amts-, Land-, Sozial- oder Verwaltungsgerichten in Auftrag gegeben werden.

Dabei handelt es sich z.B. um Betreuungsangelegenheiten, Unterbringungsangelegenheiten, Testierfähigkeiten, Schwer-behinderung, Rentenberechtigungen, Unterhaltsverpflichtungen, Erziehungsfähigkeiten... im Zusammenhang mit psychiatrischen oder psychosomatischen Erkrankungen.

Solche Gutachten können zwar nicht selbst veranlasst werden, wohl aber ist es in Einzelfällen möglich einen Gutachter vorzuschlagen. Erkundigen Sie sich dazu bei der für Ihren Fall zuständigen Gerichtsbarkeit.

Ich bin als Gutachterin bei der Ärztekammer Nordrhein eingetragen und bin Mitglied im  

Bei der DGPM Berlin habe ich die Zertifizierung "Psychosomatische Begutachtung" erworben. Ich bin insbesondere auch spezialisiert in der Begutachtung bei strittigen Fragen zu PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) bzw. weiteren Traumafolgestörungen mit Zertifizierung über die DeGPT.

Für private  Gutachten, also Gutachten, die nicht über eine deutsche Gerichtsbarkeit beauftragt werden,  stehe ich nicht zur Verfügung.

Aus Kapazitätsgründen kann ich bis auf weiteres (mind. für das Jahr 2024) auch keine weiteren Sozialgerichtsgutachten übernehmen. Bei landgerichtlichen Angelegenheiten kommt es auf den Inhalt und die Menge an Aktenlage an. Gutachten, die zeitlich mehr als 10 Arbeitsstunden umfassen, sind daher ebenfalls vorläufig ausgeschlossen.

 

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