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Einzelcoaching

Allgemein wird im Coaching die Entwicklung neuer Ideen und Impulse unterstützt und nicht beraten, das heißt, es geht nicht um passive Vermittlung sondern und Unterstützung aktiver Veränderung des Gegenübers.

Anders als in der Psychotherapie wird von Klienten und nicht von Patienten gesprochen, der Hilfesuchende hat keine behandlungsbedürftige psychische Störung/Erkrankung sondern den Wunsch sich in beruflicher und/oder privater Ebene weiterzuentwickeln.

Im Einzelcoaching werden zu Beginn gemeinsam die Themen herausgearbeitet, die dem Klienten in seiner eigenen Entwicklung und Veränderung wichtig sind. Erste Ziele werden formuliert, dann werden Möglichkeiten erarbeitet wie diese Ziele erreichbar werden, welche Einwände evt. Hindernisse darstellen können, welche Modifizierungen sinnvoll sind und welche Kompromisse sich vielleicht nicht umgehen lassen.

Das Einzelcoaching kann sich auf berufliche Themen beschränken, kann aber auch privater Natur sein. Berufliche Entwickungs-möglichkeiten mit Karrierewunsch und Nutzung von Kompetenzen zum Aufstieg als auch Ausbau von Leitungsfunktionen und Mitarbeiterführung können ebenso Inhalte des Coachingprozesses sein wie der Ausbau sozialer Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit den sozialen Strukturen und der sozialen Umgebung im privaten Bereich zur Lösung vorhandener persönlicher Konflikte oder auch "einfach nur" zur Persönlichkeitsentwicklung, z.B. in Bezug auf Durchsetzungsvermögen, Standpunktvertretung, Kompromissfähigkeit etc.

Es gibt unterschiedliche Methoden durch Coaching Entwicklungen zu unterstützen, eine davon ist das sogenannte NLP (neurolinguistische Programmieren), das hypnotherapeutische Interventionen, Selbst-motivation und positive Beeinflussung des Selbst wie auch des Gegenübers durch Nutzung der Sprache einerseits und durch nonverbalen Ausdruck andererseits beinhaltet. Hierzu lesen Sie auch die Seite zu NLP.

Coaching gehört nicht zu den Gesundheitsleistungen, die durch private oder gesetzliche Krankenkassen finanziert werden, auch unterliegt das Verfahren nicht dem Heilfürsorgegesetz. Daher sind diese Leistungen selbst zu zahlen und unterliegen der Umsatzsteuer, so dass zusätzlich zum Stundensatz die 19 %-ige Mehrwertsteuer erhoben werden muss.

 

 

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