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Kostenerstattungsinformation für Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bisher trotz ausgiebiger Suche keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden konnten, können Sie unter Umständen auch das Therapieangebot in einer Privatpraxis  in Anspruch nehmen.

Erforderlich ist allerdings die Bewilligung einer Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen reagieren sehr unterschiedlich auf solche Anfragen, daher ist es günstig, sich individuell bei seiner Kasse zu erkundigen. Auf jeden Fall ist es seit 01.04.2017 erforderlich, mindestens eine Akutsprechstunde bei einem Vertrags-therapeuten wahrzunehmen sowie zusätzlich eine Therapeutenliste mit Absagen zu führen und diese mit Ihrem Antrag bei der Krankenkasse einzureichen.

Weitere ausführliche allgemeine Informationen und Tipps zum Kostenerstattungsverfahren können Sie hier im Flyer nachlesen.

 

 

 

 

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